MONTAGSBLOCK /91

In Kürze wird der Bundestag über die Frage Widerspruchs- vs. Zustimmungslösung im Hinblick auf die Organspende entscheiden. Der Hintergrund ist, dass es etwa zehnmal mehr Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten als Organspenden gibt, auch wenn die Ausgabe von Organspendeausweisen steigt. Für diese Entscheidung ist der Fraktionszwang aufgehoben. Die Aufhebung des Fraktionszwangs kommt immer dann zum Tragen, wenn es um Fragen von Leben, Tod und menschlichem Körper geht – darum geht es in vielen politischen Entscheidungen, aber hier um Leben und Tod des je einen konkreten Individuums mit Entscheidungskompetenz.

Ich möchte hier nicht für die eine oder andere Lösung argumentieren. Mich interessiert eher die Frage der Entscheidbarkeit. Käme es zu einer Widerspruchslösung, also zu dem Vorschlag, den der Bundesgesundheitsminister mit dem Ziel der Erhöhung des Organaufkommen präferiert, wäre auch jede Nicht-Entscheidung eine Entscheidung, denn falls man am Lebensende als potentieller Spender in Frage kommt, wird einem der Nicht-Widerspruch als Entscheidung zugerechnet. Im Falle einer konkreten Zustimmungslösung ist die Zurechnung zumindest transparenter, sichtbarer, evidenter.

Die Diskussion um die beiden Lösungen hat also vor allem eine pragmatische Dimension: Fallen mehr Organe an, wenn eine Nicht-Kommunikation potentieller Spender am Lebensende als Kommunikation registriert wird? Das jedenfalls ist das erklärte und durchaus legitime Ziel dieses Entwurfs. Aber es führt mitten hinein in die Paradoxie der Identität von Entscheidung und Nicht-Entscheidung, denn unweigerlich wird auch der Nicht-Entscheider wie ein Entscheider behandelt, auch wenn er sich fürs Nicht-Entscheiden entscheiden muss.

Interessant an dieser Frage ist vor allem, dass sie als Parabel darüber taugt, was das moderne Leben so anstrengend macht. Es sieht so aus, als sei die Erweiterung jener Bereiche, in denen wir Entscheidungen treffen müssen, gleichbedeutend mit der Erweiterung unserer Freiheit – und genau das ist auch der Fall. Es ist aber auch ein Hinweis darauf, dass mancher Entscheidungszwang die Freiheit schon deshalb eingeschränkt hat, weil der Entscheider eben nicht alle Parameter kontrollieren kann. Entscheidungen sind stets von einem Moment Unsicherheit und Uneindeutigkeit geprägt. Wüsste ich genau, was zu tun ist und könnte ich alle Parameter kontrollieren, müsste ich kaum entscheiden. Die Freiheit löst uns aus zu starken Bindungen, bindet uns aber zugleich an Entscheidungsnotwendigkeiten.

Wer das beklagt, will eine Welt zurück, in der entweder die Tradition der Väter und Vatersväter alles schon entschieden hat, oder er träumt vom immer neuen Traum, den Neuen Menschen per Zentralorder herzustellen. Ohne die Paradoxie der Freiheit, deren Grenze keineswegs nur die Freiheit der anderen ist, sondern vor allem die begrenzte Entscheidbarkeit unter Bedingungen von Unsicherheit – man achte auf die logische Selbstbezüglichkeit dieser Formulierung –, ohne diese Paradoxie der Freiheit jedenfalls gäbe es all das nicht, was die Moderne versprochen hat: den Ausgang aus selbstverschuldeter Unmündigkeit, die Risikobereitschaft als Schwester der Verantwortung und nicht zuletzt die Möglichkeit, sich als Person darstellen zu können.

Sichtbar wird all das an solchen Fällen, die uns tatsächlich mit der Unverfügbarkeit des Lebens konfrontieren – mit der unhintergehbaren Leidensfähigkeit des Menschen, mit seiner Endlichkeit und in diesem Falle sogar mit dem Anspruch, die eigene Existenz für andere einzusetzen. Die Frage der Organspende ist nicht nur eine Frage der Allokation oder der rechtlich sauberen Zurechenbarkeit und Zurechnungspraxis von etwas, das als Entscheidung behandelt werden kann. Es ist auch eine Konfrontation mit der Unverfügbarkeit des Lebens im Moment der teilweisen Verfügung über den Körper und das Leben.

Die Diskussion um die beiden Lösungen wird einer Öffentlichkeit vorführen, wie schwer die Parameter tatsächlich kontrollierbar sind. Denn der Hirntod als Kriterium ist in vielen Fällen bereits der Endpunkt eines Prozesses, in dem schon vorher, also zu Lebzeiten eines moribunden Patienten, entschieden werden muss, ob er oder sie als Spender oder Spenderin in Frage kommt, welche Behandlungsziele sinnvoll bzw. angemessen sind, ob nur mit dem Ziel der möglichen Organentnahme weiterbehandelt wird, wann eine Klinik hinterlegte Informationen über die entschiedene (Nicht-)Entscheidung erhält usw. Die Frage ist auch, ob und wie sich die Rolle der Kliniken verändert, wenn eine Nicht-Entscheidung als Entscheidung behandelt wird. Das dürfte durchaus etwas an den Zeitverhältnissen ändern.

Wahrscheinlich wird es zu der paradoxen Situation kommen, dass die Nicht-Entscheidung durch gesetzliche Vorentschiedenheit die Menschen dazu bringen wird, erst recht aktiv entscheiden zu müssen. Wie gesagt, ich plädiere hier weder für die eine noch für die andere Lösung, sondern weise darauf hin, dass gerade hier das Grundproblem der Entscheidung sichtbar wird: nicht zu wissen, was das Richtige ist. Die Widerspruchslösung sieht einfacher aus, verweist aber auf unkontrollierbare Nebenfolgen und Parameter. Die Zustimmungslösung erzeugt zumindest einen stärkeren Eindruck von Kontrollierbarkeit der Situation. Beide verweisen darauf, dass die Unverfügbarkeit des Lebens und unserer Existenz verfügbare Entscheidungen erfordert.

Übrigens: Dem internationalen Vergleich ist nicht eindeutig zu entnehmen, welche der Lösungen zu höherem Organaufkommen führt.

Armin Nassehi

23. September 2019