Wenn man nur alles falsch machen kann, hilft es nichts, nichts zu tun, denn das wäre auch falsch, ist es doch auch unter „alles“ zu subsummieren. Vor wenigen Tagen hat der unaussprechliche G., Fraktionsvorsitzender der AfD im Deutschen Bundestag, wiederholt eine kontrollierte Grenzüberschreitung begangen, indem er Hitler und den Nationalsozialismus zu einem „Vogelschiss“ relativierte – und zwar wiederum so, dass die Grenzüberschreitung wiederum doppeldeutig war und wohl haarscharf an möglicher Strafverfolgung vorbeischrammte. Die Reaktionen ließen nicht auf sich warten – von moralischer Empörung bis hin zu gelehrten Erklärungen darüber, dass der Begriff „Erfolg“ keine historische Kategorie sei oder das Exzeptionelle des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs bleibe, auch wenn es nur 12 von 1.000 (ausgerechnet!) Jahren sind. Die moralischen und sachlichen Argumente sind alle schon hundertfach bei anderer Gelegenheit formuliert worden – und genau das ist das Problem. Denn die Invektiven des G. und seiner Gesellen operieren nicht auf der Ebene der Sachbezüge des Gesagten, sondern auf der Ebene ihres sozialen Sinns. Sie zielen nicht darauf, was da gesagt wird, sondern wer wie darauf reagiert.
Man kann sich die erneute Bemerkung nicht anders erklären, als dass sie darauf zielen wollte, genau diese Reaktionen zu provozieren, um zugleich demonstrieren zu können, dass die Sätze nicht einmal justiziabel sind. In dieser Vorführung sitzen wir alle nicht im Zuschauerraum, sondern auf der Bühne. Reagiert man auf die Invektiven, erreichen G. und die Seinen ihr Ziel, reagiert man nicht darauf, erreichen sie es auch. Man kann nur falsch handeln, weil man weder durch Reaktion noch durch Nicht-Reaktion der Bühne entkommt.
Die G.s sind wahre Meister der Dosierung – sie steigern die Dosis langsam. Wie bei einem Junkie, der eine sprunghafte Erhöhung der Dosis wahrscheinlich nicht überleben würde, aber eine langsame Steigerung mit einer Mixtur aus Gewöhnung und Schädigung quittiert, wird auch die diskutierende Öffentlichkeit so sehr an die üblichen Widerlegungen gewöhnt, dass der Informationswert jedes Mal inflationär sinkt. Zu diesem tendenziellen Fall der Informationsrate steigt parallel die Ratlosigkeit, wie man jener Logik entkommt, dass alle tun, was die Invektiven offensichtlich bezwecken.
Der Gewöhnungseffekt scheint auch auf Staatsanwaltschaften überzugehen. Thomas Fischer hat am Sonntag auf SPIEGEL-online davon berichtet, wie die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nach einer Anzeige gegen G. die Einstellung des Verfahrens begründete. Fischer hatte Anzeige gegen G.s Bemerkung über die damalige Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz erstattet, man wolle sie „ins Eichsfeld“ einladen, um ihr zu zeigen, was „deutsche Kultur“ sei und sie sodann „in Anatolien entsorgen“. Der Fall ist bekannt. Es ging um Özoguz‘ Bemerkung, jenseits der deutschen Sprache gebe es keine spezifisch deutsche Kultur – man kann die Bemerkung für richtig oder falsch halten, aber das spielt für den Fall gar keine Rolle. Ich halte sie übrigens für falsch, aber, wie gesagt, es spielt keine Rolle.
Thomas Fischer begründete seine Anzeige mit dem § 130 StGB, nach dem die Meinungsfreiheit nicht für Äußerungen gelte, die den öffentlichen Frieden gefährden könnten. Auch hier kann man, wie bei allen Rechtsentscheidungen, unterschiedlicher Auffassung sein, aber die Begründung der Einstellung des Verfahrens ist doch bemerkenswert. Fischer zitiert: „Bei der (Ermittlung der für den Beschuldigten günstigsten Deutungsmöglichkeit) ist der politische Kontext der Äußerung zugrunde zu legen. Mit seiner Aussage im Rahmen einer politischen Wahlkampfveranstaltung reagiert der Beschuldigte konkret auf die oben angegebene generalisierende Bewertung der Integrationsbeauftragten zum Thema des Vorhandenseins spezifisch deutscher Kultur und wandte sich gegen die dort vorgenommene und objektiv in der öffentlichen Diskussion diskursfähige Feststellung deren Fehlens. Damit muss zugunsten des Beschuldigten davon ausgegangen werden, dass sich seine Ausführungen nicht gegen die Person der Integrationsbeauftragten, sondern gegen die von dieser vertretene soziokulturelle These richten.“
Man muss kein Jurist sein, um diese Begründung nicht nur für Unsinn zu halten, sondern darin ein Dokument zu sehen, das nur Ergebnis jenes Gewöhnungseffektes sein kann, den die G.s und wie sie heißen durch ihre wiederholten Grenzüberschreitungen bereitet haben. Die Auslegung des § 130 StGB, so sagt Fischer, wird also ausgehebelt, wenn man Äußerungen dieser Art für zulässig hält, wenn sie in einem politischen Kontext stehen. Wo sollen Äußerungen, die den öffentlichen Frieden zu stören in der Lage sind, denn sonst stehen? Über Fischer hinaus muss man sagen: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen dokumentiert also nur, dass das, was G. et al. sagen, offensichtlich zum Kanon legitimer politischer Auseinandersetzung gehört. Wenn das kein Gewöhnungseffekt ist? Welcher Art Methadon oder einer ähnlichen Ersatzdroge bedürfte der Staatsanwalt, um klarer sehen zu können?
Wie also reagieren? Gibt es eine „richtige“ Reaktionsweise, wenn Aufklärung ebenso ins Leere läuft wie moralische Empörung und strafrechtliche Verfolgung? Offensichtlich nicht. Selbst diese meine Überlegungen stehen nicht außerhalb des Spiels. Vielleicht hilft statt des lauten Aufschreis eher die demütige (sic!) Einsicht, wie lange wir das normalisierende Spiel mitgemacht haben. Soziologisch kann man wissen, wie lange Akteure auch bei offensichtlichem Augenschein an die Normalität der Welt glauben, wie sehr sie unterstellen, eigentlich gehe doch alles mit rechten Dingen zu, so schlimm könne es nicht sein. Die laute Empörung verdeckt vielleicht manchmal, wie lange wir doch diesen Idealisierungen des „Es wird nicht so schlimm sein“ geglaubt haben.
Speziell G., vor Jahren ein eher liberaler konservativer Politiker, trägt den Habitus und das Selbstbild gediegener Bürgerlichkeit vor sich her. Vielleicht ist die einzige Währung, die dieses Milieu trifft, soziale Ächtung und die Verweigerung bürgerlicher Achtung. Vielleicht hilft eher leise Ächtung und Verachtung als laute Empörung und kluge Widerlegung. Kann man solche Ächtung organisieren? – ich weiß es nicht.
Peter Huth hat am Sonntag in der WELT sehr eindrucksvoll die Scham beschrieben, die uns Deutsche befallen müsste, wenn wir daran denken, was wohl Briten oder Franzosen, Russen oder Polen denken müssen, wenn sie diese Relativierungen des Nationalsozialismus hören. Das ist ein schwaches Argument – aber es entfaltet eine Stärke, die nicht in die Falle läuft, zu tun, was sich die G.s so sehr wünschen. Seine Schwäche macht dieses Argument stark.
Ist das naiv, was ich sage? Ja, ist es. Aber vielleicht ist das jene Haltung, die dazu führen könnte, dass die eigene Gewöhnung reflexiv wird. Vielleicht kann man nicht nur alles falsch machen.
Armin Nassehi
MONTAGSBLOCK /59, 04. Juni 2018