Vorgestern haben Streitkräfte der Vereinigten Staaten Venezuela angegriffen, das dortige Regime entmachtet, den Präsidenten verhaftet und außer Landes gebracht und den Weg für einen Regimewechsel freigemacht. Maduro und seinem Regime wird niemand bei Verstand eine Träne nachweinen, für manche dürfte das Regimeende tatsächlich eine Befreiung bedeuten. Aber wie auch immer man das bewertet, besteht kein Zweifel daran, dass dieses Vorgehen nicht durch das Völkerrecht gedeckt ist. Neben dieser rechtlichen Perspektive stellt sich die politische Frage, wie man nach dieser Militäraktion – „Spezialoperation“? – Russland noch dafür kritisieren kann, völkerrechtswidrig die Ukraine angegriffen zu haben, zumal Trump in seiner Pressekonferenz nach dem Angriff gar keinen Hehl daraus gemacht hat, dass er vor allem energiewirtschaftliche Interessen für die US-amerikanische Ölindustrie verfolgt. Aber das verwundert nicht wirklich. Viele Kommentatoren und Experten raten ohnehin schon länger, im Feld der internationalen Politik mehr auf Interessen und ihre strategische Verfolgung zu setzen als mit dem permanenten Hinweis auf die Verletzung von Regeln, Normen und Rechten. Operativ gesehen stimmt es wohl, dass man sich darauf einstellen muss. Aber was heißt das?
Ich will nicht diesen Fall diskutieren und wähle den Bereich der internationalen Politik auch nur deswegen, weil dieser jener in der klassischen politischen Philosophie als Denkmodell herangezogenen Figur des „Naturzustandes“ am nächsten kommt. Dieser gewissermaßen vorrechtliche Zustand, wie wir ihn von Hobbes kennen (und dessen Beschreibung durchaus auch etwas mit der Zeit der englischen Bürgerkriege zu tun hat, in der sie entstanden ist), meint eine Situation, in der das Recht, besser: die Durchsetzungsmöglichkeit des Stärkeren gilt. Die Regel lautet: Durchsetzen kann sich derjenige, der sich durchsetzen kann – in aller Schlichtheit dieser Beschreibung.
Zivilisation im engeren Sinne beginnt dort, wo ein Dritter eingeführt wird, ein Dritter, der die Möglichkeiten von Konfliktparteien einschränkt – durch Macht, Monopolisierung von Gewalt(androhung), Recht, Regeln, vielleicht sogar einfach Gewohnheit und die Prämierung von Domestizierung. Der oder das Dritte steht außerhalb der Binarität zweier Antipoden – im logischen Satz vom ausgeschlossenen Dritten wird behauptet, eine Aussage könne nur wahr oder falsch sein, nicht aber Beides. Erst eine dritte Perspektive, man könnte sagen: ein Beobachter des Konflikts, könnt nach den Bedingungen der Wahrheitsfindung fragen oder beaufsichtigen, ob die beiden Antipoden sich an geltende Verfahren der Wahrheitsfindung halten. Die dritte Perspektive soll ein Bürge, ein Garant, eine Instanz dafür sein, dass die Urteile nicht zufällig gefällt werden oder sich schlicht derjenige mit den größeren Machtmitteln durchsetzt.
Gerade die regelbasierte internationale Ordnung ist ein gutes Beispiel dafür, wie voraussetzungsreich es ist, die Geltung der Ordnung durchzusetzen, wenn es so etwas wie einen Dritten nicht gibt. Die Umstellung von regelbasierten Ordnungen auf eine bloße Politik von Einflusszonen kennt als limitierenden Faktor nur Macht und Gewaltbereitschaft, die sich ganz ohne den Gedanken eines Dritten darstellen lassen. Insofern ist das Beispiel des Angriffs auf Venezuela – so illegitim die dortige Ordnung auch immer erscheint – ein gutes Beispiel dafür, wie fragil die Ordnung regelbasierter Ordnungen ohne die Geltung dritter Perspektiven ist. Keine Sorge, ich zitiere jetzt nicht aus Kants „Zum ewigen Frieden“, dessen Plädoyer für Nicht-Intervention ja nicht einem Gedanken der Indifferenz entspricht, sondern die Frage der Legitimität von Ordnung im Blick hat – in einem Feld, in dem es (aus guten Gründen) keine übergreifende staatliche Ordnung gibt. Es gibt keinen Weltstaat.
Was auf internationalem Gebiet mit dem Zerfall der Nachkriegsordnung des 20. Jahrhunderts zu beobachten ist, lässt sich analog in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft beobachten. Was als Instabilität, als Krise, als Verfall, als Unsicherheit erscheint, ist zumeist der Verlust dritter Instanzen, deren Geltung in Frage gestellt werden. Moral könnte eine solche dritte Instanz sein – ist aber oft insuffizient, weil sie selbst zumeist viel zu binär (gut vs. böse) daherkommt. Moral kann nur wirken, wenn man sie nicht braucht, nämlich wenn alle auf dem Boden derselben Moral stehen. Sie hat selten andere Sanktionsmöglichkeit als die moralische Beschämung (die man nur empfindet, wenn man dieser Moral folgt).
Ein anderer Kandidat ist das Recht – das Recht ist stets eine dritte Instanz zwischen zwei Antipoden, die in einem Rechtsstreit entscheidet, und zwar nicht zugunsten einer der Seiten, sondern zugunsten des Rechts. Dass Justitia blind dargestellt wird, ist kein Zufall, und dass die Geltung des Rechts selbst eine rechtliche Figur ist, macht die Selbstbezüglichkeit und Fragilität seiner Geltung deutlich. Recht braucht Instanzen der Durchsetzung – und am überstaatlichen Bereich kann man sehen, welche Funktion staatliche Integrität und Legitimität dafür hat.
Deshalb ist es kein Zufall, dass die Verächter all dessen, die derzeit fröhliche Urständ feiern, Verfahren in Frage stellen, unbedingte Geltungsansprüche formulieren und Kompromisse letztlich für eine Schwäche halten. Carl Schmitts staatsrechtliche Kritik an Kelsens Grundlegung des liberalen, kompromissorientierten Staates ist dafür die Blaupause. Man kann das bis in die ermüdenden Debatten hinein nachverfolgen, in denen die Ritter der „Meinungsfreiheit“ jede Kritik an den Geltungsbedingungen von Argumenten und vor allem an ihrer Faktenbasis bereits für eine Einschränkung dieser Freiheit halten statt für jenen Mechanismus, in dem es darum geht, eine dritte Perspektive zwischen schlechten Alternativen zu finden.
Worum es derzeit geht, ist nichts weniger als die Frage, ob die Geltungsbedingungen für Geltungen noch tragen, ob es so etwas wie eine gemeinsame Basis als Ermöglichung für zivilisierte Formen des Konflikts noch geben kann. Wer das für eine abstrakte Frage hält, muss sich nur die Frage stellen, worin die derzeitigen populistisch genannten Herausforderungen bestehen: Es ist vor allem die Selbstzurechung absoluter Geltung der eigenen Ziele, die sich entweder durchsetzen oder nicht. Es ist das Recht des Stärkeren, das kein Recht ist, sondern letztlich ein vorrechtlicher Zustand.
Armin Nassehi, Montagsblock /356
05. Januar 2026